16. DEZ. 2020
TKG-Novelle: Streichung der Umlagefähigkeit bremst und entwertet Investitionen in Glasfasernetze

- Wegfall der Umlagefähigkeit konterkariert die Ausstattung von Gebäuden mit neuen Glasfaser- und Gigabitnetzen
- Langfristiger Bestandsschutz für existierende Anlagen muss gewährleistet sein
- Lokale und regionale Netzbetreiber besonders betroffen
Köln/Berlin – 16. Dezember 2020: Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Gigabit-Ausbau in den Gebäuden massiv gefährden wird. Der Kabinettsentwurf für ein TK-Modernisierungsgesetz sieht vor, die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen abzuschaffen und damit Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen die Grundlage für die Anbindung von Wohnungen an Gigabit- und Glasfasernetze zu nehmen. ANGA-Präsident Thomas Braun: „Die Bundesregierung fordert seit Jahren enorme Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau. Gleichzeitig entzieht sie den Netzbetreibern aber die Grundlage für den weiteren Ausbau in den Häusern – und das in einer Situation, in der leistungsfähige Breitbandnetze wichtiger sind als je zuvor.“
In einer deutlichen Verschärfung gegenüber dem früheren Diskussionsentwurf soll die Übergangszeit für existierende Anlagen nur noch zwei Jahre betragen. ANGA-Präsident Braun sieht großen Schaden auf die Netzbetreiber zukommen: „Das ist ein schwerwiegender Eingriff in bestehende Verträge, der langfristig kalkulierte Investitionen entwertet. Schon die zunächst vorgesehenen 5 Jahre waren viel zu kurz.“
Der Verband sieht insbesondere die Glasfaserprojekte seiner lokalen und kommunalen Netzbetreiber gefährdet. „Mehr als 80 Prozent der existierenden Glasfaser-Ausbauprojekte unserer regionalen Anbieter basieren auf der Umlagefähigkeit,“ so Braun. „Falls dieses Gesetz so verabschiedet wird, wird genau denjenigen Anbietern die Kalkulationsgrundlage entzogen, die den FTTH-Ausbau schon früh entschlossen vorangetrieben haben.“
2020-12-16_PM_TKG-Novelle_Streichung der Umlagefähigkeit bremst und entwertet Investitionen in Glasfasernetze (pdf, 51 KB)