Stellungnahme zum Entwurf der neuen Gigabit-Rahmenreglung

Autor: Dr. Franziska Löw

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Kategorie: Breitband , EU , Positionspapier

1 Min. Lesezeit
Nahaufnahme von sieben Euro-Geldscheinen von 5 bis 500 Euro liegen aufgefächert nebeneinander
Geldscheine_Steuern
Nahaufnahme von sieben Euro-Geldscheinen von 5 bis 500 Euro liegen aufgefächert nebeneinander
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Das Bundesdigitalministerium überarbeitet aktuell den rechtlichen Rahmen für die Breitbandförderung. Der Entwurf der neuen Gigabit-Rahmenreglung setzt dabei auch die Vorgaben der um. Die neue Rahmenreglung soll bereits Mitte April in Kraft treten und Grundlage für den anstehenden Förderaufruf 2024 sein.

Der Vorstoß des BMDV kam für die Branche überraschend. Erst vergangenes Jahr ist die Förderrichtlinie – basierend auf der geltenden Rahmenreglung – überarbeitet worden. Sie sollte eigentlich bis Ende 2025 gelten. Aus unserer Sicht sollte der Förderaufruf 2024 wie geplant hierüber abgewickelt werden. Stattdessen legt das BMDV jetzt ein teils grundlegend überarbeitetes Regelwerk vor, das im Eilverfahren verabschiedet werden soll.

Das halten wir für falsch. Der Entwurf enthält kritische Neuerungen, die einen intensiven Austausch mit der Branche erfordern. Das ist in der Kürze der vorgegebenen Konsultationsfrist von nur vier Wochen nicht möglich. Die Rahmenbedingungen für den geförderten Ausbau müssen auch für die ausbauenden Netzbetreiber funktionieren und planbar sein, damit sie sich an Ausschreibungen beteiligen können. Andernfalls läuft die Breitbandförderung ins Leere.

Die ANGA fordert daher mit den Verbänden Bitkom, BREKO und VATM in einer gemeinsamen Stellungnahme:

  • Die neue Rahmenregelung sollte frühestens für Förderverfahren gelten, die im Januar 2025 starten. Das erfordern die Grundsätze der Rechts- und Planungssicherheit sowohl von Netzbetreibern als auch Kommunen. Den zeitlichen Aufschub sollte das Ministerium für einen intensiven Dialog mit der Branche nutzen.
  • Das BMDV sollte die Umsetzungsspielräume der EU-Breitbandleitlinien ausnutzen. In jedem Fall darf die deutsche Rahmenregelung nicht strenger sein als die EU-Vorgaben.

Die neue Rahmenregelung „muss sitzen“. Denn laut BMDV soll sie die letzte ihrer Art sein. Damit wir die Ausbauziele 2030 in Deutschland erreichen, dürfen wir diese wichtige Weiche jetzt nicht falsch stellen.