Verbändeposition zur Vorbereitung der Novellierung des Filmförderungsgesetzes

Autor: Dr. Franziska Löw

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Kategorie: Medien

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Die Erhebung der Filmabgabe auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) endet am 31. Dezember 2023. Das FFG und das darin geregelte Abgaben- und Fördersystem ist allein auf die Förderung des Kinofilms als einem speziellen audiovisuellen Format (und darüber auch auf eine Förderung speziell des Kinos als Wahrnehmungsort für Filme) ausgerichtet.

Das FFG fokussiert damit nur auf einen engen Ausschnitt audiovisueller Inhalte, audiovisueller Kreativität und der Rezeption audiovisueller Inhalte. Daher sollte ein Prozess zur zukunftsfähigen und umfassenden Neuordnung der wirtschaftlichen Förderung von audiovisuellen Produktionen in Deutschland angestoßen werden, frei von den Zwängen und Vorgaben des FFG und bestehender Fördereinrichtungen.

ANGA, Bitkom und eco verbinden die anstehenden filmpolitischen Debatten mit der klaren Erwartung, dass innerhalb dieser Legislaturperiode der Wandel von einem limitierenden, zuschussbasierten Fördersystem hin zu einem offenen steuerbasierten Anreizsystem vollzogen wird.