ANGA-Stellungnahme Filmförderungsgesetz

Autor: Dr. Franziska Löw

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Kategorie: Medien , Positionspapier

1 Min. Lesezeit
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Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat eine umfassende Reform der deutschen Film- und Bewegtbildförderung angekündigt. Jetzt hat ihre Behörde (BKM) erste Gesetzentwürfe hierzu vorgelegt. Das Filmförderungsgesetz soll überarbeitet und durch ein Gesetz zur Förderung europäischer Werke durch Direktinvestitionen und ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Filmvorhaben ergänzt werden.

Das FFG soll dabei mit Blick auf die Abgabenstruktur im Wesentlichen aber beibehalten werden. Für die Filmabgabe der verpflichteten Unternehmen soll weiterhin gelten: Wer von der Vermarktung von Kinofilmen profitiert, hat eine Abgabe an die Filmförderungsanstalt zu leisten, die damit vorrangig den deutschen Film fördert. Das geplante Investitionsverpflichtungsgesetz soll darüber hinaus Anbieter von Videoabrufdiensten (VoD) dazu verpflichten, einen Teil ihrer in Deutschland erwirtschafteten Umsätze in die Produktion neuer europäischer und deutscher Werke zu investieren. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen, erheblichen Belastungen der Unternehmen sollen nach der Vorstellung der BKM durch die parallel mit dem Filmförderungszulagengesetz eingeführten Entlastungen abgemildert werden – soweit diese von den Investitionsverpflichtungen betroffenen Unternehmen genutzt werden können.

Die ANGA sieht in den Vorschlägen der BKM Licht und Schatten. Kritisch bewerten wir:

  • Die Streichung der Möglichkeit zu Medialeistungen geht fehl. Medialeistungen sind ein wichtiger Baustein zur Promotion des deutschen Films. Daher sollte aus Sicht der ANGA die Möglichkeit, Abgabezahlungen durch Werbemaßnahmen zu ersetzen, auf weitere Abgabeschuldner neben den Fernsehanbietern ausgeweitet werden.
  • Die ANGA lehnt die Einführung einer Investitionsverpflichtung für VoD-Anbieter ab. Jedenfalls aber müsste sichergestellt sein, dass sie nicht zu einer übermäßigen Belastung der betroffenen Anbieter führt. Dabei sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Angebotsmodellen zu berücksichtigen, die insbesondere dazu führen, dass manche Anbieter von den geplanten steuerlichen Entlastungen nicht profitieren können.

Positiv bewertet die ANGA:

  • Die FFG-Abgabesätze für Programmvermarkter und Video-on-Demand-Anbieter werden beibehalten. Eine weitere Erhöhung der Abgabesätze widerspräche den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine angemessene Sonderabgabe.

Die Verkürzung der Sperrfristen im FFG ist folgerichtig. Der Markt hat gezeigt, dass Exklusivrechte für Kinos reduziert werden können und müssen, um den deutschen Film auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen.