Digitalthemen im Koalitionsvertrag

Am 7. Dezember haben die Parteispitzen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung unterzeichnet. Erfreulicherweise misst dieser der weiteren Digitalisierung und dem Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland eine hohe Priorität bei. Folgende Punkte sind aus Sicht unserer Branche besonders relevant:
- Der Koalitionsvertrag bekennt sich klar zum eigenwirtschaftlichen Ausbau. Verbesserungen bei Antrags- und Genehmigungsverfahren und die Normierung alternativer Verlegetechniken sollen den Ausbau beschleunigen. Das ist zu begrüßen. Allerdings hatte auch die letzte Bundesregierung entsprechende Ziele – wichtiger als die politische Absicht ist daher jetzt die Umsetzung in der Praxis. Vor allem bei den alternativen Verlegetechniken besteht großer Bedarf nach konkreter politischer Unterstützung, wenn diese Technologien ihr Potenzial beim Ausbau entfalten sollen.
- Die Ampelkoalition setzt sich das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit FTTH-Netzen und dem neuesten Mobilfunkstandard. Aus Sicht der ANGA wäre an dieser Stelle ein Gigabit-Ziel der richtige Ansatz, denn ausschlaggebend ist, dass Nutzer – unabhängig von einer konkreten Technologie – Anschlüsse mit sehr hoher Leistungsfähigkeit bekommen. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass dieses Infrastrukturziel nicht mit einem konkreten Datum hinterlegt ist, das den eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau behindert hätte.
- Förderung soll prioritär in weißen Flecken erfolgen. Das entspricht der Branchenforderung, dass Fördergelder dorthin fließen müssen, wo sie wirklich gebraucht werden. Gleichzeitig wird darauf zu achten sein, dass auch künftig ein Überbau von Gigabit-Netzen ausgeschlossen bleibt. Die im Koalitionsvertrag genannte Potenzialanalyse kann zu einer sinnvollen Balance von Förderung und eigenwirtschaftlichem Ausbau beitragen, indem sie Gebiete zeitweise aus der Förderung herausnimmt, in denen in Zukunft ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wahrscheinlich ist. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermodellen sollen künftig verstärkt Voucher eingesetzt werden. Diese können z.B. die Nachfrage nach Anschlüssen steigern. Für die Bewertung kommt es auf die inhaltliche Ausgestaltung an: Gutscheine – ebenso wie andere Fördermaßnahmen – dürfen den Wettbewerb nicht verzerren, wichtig ist deshalb die Wahrung der Anbieter- und Technologieneutralität.
- Äußerst kritisch sehen wir die Vorhaben der neuen Bundesregierung im Verbraucherschutz. Dazu gehört, dass ggf. ein pauschalierter Schadensersatz vorgesehen wird, falls zugesicherte Bandbreiten nicht erreicht werden. Auch neue Regelungen zu Abo-Verträgen, zu Bestätigungslösungen und zu Haustürgeschäften sind laut Koalitionsvertrag geplant. Bedenklich ist das vor allem, weil erst am 1. Dezember das neue Telekommunikationsgesetz mit zahlreichen Änderungen beim Kundenschutz in Kraft getreten ist. Diese sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten können, bevor man weitere Regelungen erlässt.
Hinsichtlich der Zuständigkeit für Digitales legt der Koalitionsvertrag fest, dass eine Bündelung der Kompetenzen erfolgen soll. Das entspricht einer Forderung der gesamten Branche und ist zu begrüßen. Nach aktuellem Stand sollen viele der relevanten Bereiche künftig im neuen Bundesministerium für Digitales und Verkehr zusammengefasst werden. Das muss jetzt auch dringend umgesetzt werden, damit das Ministerium und die Ansprechpartner für die Branche schnell in die Lage versetzt werden, die wichtigen Vorhaben der neuen Bundesregierung zu realisieren.
Den Koalitionsvertrag finden Sie unten zum Download.
Koalitionsvertrag 2021-2025 (pdf, 1 MB)