Update zur FFG-Novelle
Zum 1. Januar ist das Filmförderungsgesetz novelliert worden. Damit endet die Erhebung der Filmabgabe jetzt am 31. Dezember 2024. Die von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) im letzten Jahr angekündigte Modernisierung der Filmförderung steht nach wie vor aus. Zu Jahresbeginn haben sich daher die Verbände der Kinofilmwirtschaft in einem Brandbrief an die Kulturstaatsministerin gewandt und einen eigenen Vorschlag für ein neues Fördersystem auf Bundesebene unterbreitet (FAZ vom 02.01.2024).
Auch wir halten das System der deutschen Filmförderung für nicht mehr zeitgemäß und sehen dringenden Reformbedarf. Wir fordern u. a.
- eine effizientere Förderung unter dem Motto „Mehr Klasse statt Masse“
- eine Förderung verschiedener Bewegbildformate – nicht ausschließlich Kinofilmen
- eine stärkere Anknüpfung an den wirtschaftlichen Erfolg als Förderkriterium
- bessere Verwertungsmöglichkeiten durch flexiblere Sperrfristen.
Zu den im vergangenen September angekündigten Maßnahmen, insbesondere zu einer Investitionsverpflichtung für Verwerter geförderter Werke und einem steuerbasiertes Anreizmodell, sind bisher keine Entwürfe bekannt.
Für die ANGA bleibt klar: Netzbetreiber dürfen künftig nicht stärker belastet werden als nach dem aktuellen FFG. Sie leisten in ihrer Funktion als Videovermarkter bereits finanzielle Unterstützung für den deutschen Film. Weitergehende finanzielle Belastungen würden für den Netzausbau erforderliche Mittel binden und diesen damit verlangsamen. Das darf vor dem Hintergrund der Ausbauziele 2030 nicht passieren.
Die ANGA wird das weitere Verfahren eng begleiten und die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in die politische Debatte einbringen.