Novellierung der Filmförderung: Regierungsentwurf mit Licht und Schatten
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 den Regierungsentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Die ANGA hat sich in den Erarbeitungsprozess eingebracht. Wir bewerten die nunmehr beschlossenen Vorschläge teils positiv – teils jedoch bleibt der Gesetzentwurf hinter unseren Erwartungen zurück.
Wir begrüßen, dass die ANGA weiterhin gemeinsam mit den Verbänden Bitkom und eco eine:n Vertreter:in in den Verwaltungsrat entsenden kann. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, dass die Gruppe der Netz- und Plattformbetreiber – die im Wesentlichen von der ANGA vertreten wird – im Verwaltungsrat repräsentiert ist. ANGA bringt als Vertreterin kleiner und großer nationaler Netz- und Plattformbetreiber eine eigene Perspektive in die filmpolitische Debatte ein.
Grundsätzlich zu begrüßen ist auch, dass das FFG mit Blick auf die Abgabenstruktur im Wesentlichen beibehalten werden soll. Für die Filmabgabe der verpflichteten Unternehmen soll weiterhin gelten: Wer mit der Vermarktung von Kinofilmen Geld verdient, hat eine Abgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zu leisten, die damit vorrangig den deutschen Film fördert. Dabei gilt das Prinzip der Nützigkeit: Jeder Abgabenschuldner soll nur so viel an Abgaben leisten, wie er umgekehrt von der Verwertung von Kinofilmen profitiert. Folgerichtig bleiben vor diesem Hintergrund die Abgabenhöhen für Video-on-Demand-Anbieter und Programmvermarkter konstant.
Negativ bewerten wir die geplante Streichung der Möglichkeit zu Medialeistungen. Dieses Instrument ermöglicht es derzeit ausschließlich den Fernsehveranstaltern, einen Teil ihrer Abgabenschuld mittels Werbung für Kinofilme zu begleichen. Medialeistungen sind damit ein wichtiger Baustein zur Promotion des deutschen Films. Daher sollte aus Sicht der ANGA die Möglichkeit, Abgabenzahlungen durch Werbemaßnahmen zu ersetzen, stattdessen auf weitere Abgabeschuldner neben den Fernsehanbietern ausgeweitet werden.
Zum neben dem FFG geplanten Investitionsverpflichtungsgesetz liegt bislang noch kein Entwurf vor. Damit sollen VoD-Anbieter dazu verpflichten werden, einen Teil ihrer in Deutschland erwirtschafteten Umsätze in die Produktion neuer europäischer und deutscher Werke zu investieren. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen, erheblichen Belastungen der Unternehmen sollen nach der Vorstellung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durch die parallel mit dem ebenfalls geplanten Filmförderungszulagengesetz eingeführten Entlastungen abgemildert werden – soweit diese von den Investitionsverpflichtungen betroffenen Unternehmen genutzt werden können.
Auch ANGA-Netzbetreiber wären möglicherweise von der geplanten Investitionspflicht betroffen, sofern sie VoD-Angebote vermarkten. Aus unserer Sicht muss in jedem Fall eine übermäßige finanzielle Belastung für Verwerter von Inhalten vermieden werden. Andernfalls drohen dringend für den weiteren Glasfaserausbau benötigte Mittel abgezogen zu werden. Die Netze sind das Rückgrat aller medialen Aktivität. Ein verzögerter Ausbau würde auch der Film- und Medienbranche schaden. Jüngst hat die Bundesnetzagentur neue Zahlen vorgelegt, die belegen, dass die Investitionen bei den Wettbewerbsunternehmen der Telekom zurückgehen. Das zeigt eindrücklich, dass weitere Belastungen der Netzbetreiber – egal aus welcher Richtung – für den weiteren Glasfaserausbau fatal wären.
Die ANGA wird den Regierungsentwurf (LINK) zum FFG umfassend kommentieren und sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen.