Novellierung der Filmförderung – Opfer des Ampel-Aus?
Eine umfassende Novelle der deutschen Filmförderung wollte Kulturstaatsministerin Claudia Roth noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss bringen. Die Novelle sollte den Produktionsstandort Deutschland stärken. Bestehen sollte sie aus drei Säulen: dem überarbeiteten Filmförderungsgesetz (FFG), einem neuen Investitionsverpflichtungsgesetz (InvestVG) sowie einem ebenfalls neuen Filmförderungszulagengesetz (FFZulG). Nun drohen die drei Gesetzgebungsvorhaben am Ampel-Aus zu scheitern.
Das Verfahren zum FFG ist bereits weit fortgeschritten. Im Kulturausschuss stand nur noch die Beschlussfassung aus. Die Fraktionen waren sich wohl weitgehend einig. Während wir den Gesetzentwurf an mehreren Stellen kritisiert hatten, hätte das Scheitern der FFG-Novelle weitreichende Folgen: Da das derzeitige FFG zu Ende des Jahres ausläuft, gäbe es ab dem 1. Januar 2025 keine gesetzliche Grundlage mehr für die finanzielle Unterstützung durch die Filmförderungsanstalt. Ein Schreckensszenario für die deutsche Filmwirtschaft. Ob der Bundestag das FFG trotz der derzeitigen Situation noch verabschieden wird, ist offen.
Für die beiden anderen Vorhaben liegen derzeit lediglich Referentenentwürfe vor. Die Behörde der Kulturstaatsministerin, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), hat beide Entwürfe in die Ressortabstimmung gegeben. Gleichzeitig gibt es aber auch Bestrebungen, die Vorhaben aus der Mitte des Bundestages heraus einzubringen, was das Verfahren deutlich verkürzen würde. Ob es für ein positives Votum im Plenum des Bundestags allerdings Mehrheiten gäbe – ungewiss.
Insbesondere an der geplanten Investitionsverpflichtung für Anbieter von Videoabrufdiensten haben wir deutliche Kritik geäußert. Das Verfahren jetzt im Eiltempo durchzubringen, wäre aus unserer Sicht der falsche Schritt. Aufgrund der vielen Kontroversen insbesondere mit Blick auf die Investitionsverpflichtung und diverser offener Fragen zur Wirkung der vorgeschlagenen Regelungen, sollten die Diskussionen zu den beiden neuen Gesetze auf die nächste Legislatur verschoben werden.