FFG-Novelle: Keine weiteren Belastungen für Netzbetreiber

Autor: Dr. Franziska Löw

Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert:

Kategorie: Medien

1 Min. Lesezeit
Female hand
Female hand
Female hand
Female hand

Die Erhebung der Filmabgabe auf Grundlage des aktuellen Filmförderungsgesetzes (FFG) endet am 31. Dezember 2023. Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) arbeitet bereits an der Novelle des FFG und hat angekündigt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. Am 12. September diskutierte die Branche mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth, wie eine moderne Filmförderung aussehen soll.

Das System der deutschen Filmförderung ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend reformiert werden. Wir fordern u. a.

  • eine effizientere Förderung unter dem Motto „Mehr Klasse statt Masse“
  • eine Förderung verschiedener Bewegbildformate – nicht ausschließlich Kinofilmen
  • eine stärkere Anknüpfung an den wirtschaftlichen Erfolg als Förderkriterium
  • bessere Verwertungsmöglichkeiten durch flexiblere Sperrfristen.

Die BKM hat in dem Termin mit der Branche bereits einige Maßnahmen angekündigt, die der neue rechtliche Rahmen aufgreifen soll. U.a. plant die Staatsministerin die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Verwerter geförderter Werke. Dabei sollen Videoplattformen und Sender einen bestimmten Anteil ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes in die Produktion deutscher bzw. europäischer Werke investieren.

Für die ANGA ist dabei klar: Netzbetreiber dürfen künftig nicht stärker belastet werden als nach dem aktuellen FFG. Sie leisten in ihrer Funktion als Videovermarkter bereits finanzielle Unterstützung für den deutschen Film. Weitergehende finanzielle Belastungen würden für den Netzausbau erforderliche Mittel binden und diesen damit verlangsamen. Das darf vor dem Hintergrund der Ausbauziele 2030 nicht passieren.

Die ANGA wird das weitere Verfahren eng begleiten und die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in die politische Debatte einbringen.