Leerrohrzugang wettbewerbsfreundlich gestalten

Autor: Andrea Huber

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Kategorie: Breitband

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Im Jahr 2022 hat die Bundesnetzagentur die Telekom Deutschland verpflichtet, ein Standardangebot und Entgelte vorzulegen, die einen verbesserten Zugang zu ihrer Leerrohrinfrastruktur ermöglichen. Als wesentliche Elemente definierte die Bundesnetzagentur die Transparenz über verfügbare Kapazitäten, definierte Konditionen und regulierte Preise wie in anderen europäischen Ländern. Formal handelt es sich dabei um zwei unterschiedliche Verfahren, die jedoch eng miteinander verknüpft sind und aktuell beide an einem kritischen Punkt stehen.

  • Leider ist zu befürchten, dass der verbesserte Leerrohrzugang zu einem wirkungslosen und unbrauchbaren Regulierungsinstrument wird, das dem Ausbau von Gigabitnetzen mehr schadet als nutzen wird. Die Vorschläge der Telekom im Standardangebotsverfahren entsprechen nicht der Zielsetzung der Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur und würden die Wettbewerbs- und Ausbaudynamik behindern:
  • Anlasslos geforderte Reziprozität beim Zugang zu baulichen Anlagen durch die Telekom sind nicht mit den Zielen und dem Kerngehalt der SMP-Regulierung vereinbar.
  • Massive Einschränkungen bei den Nutzungsmöglichkeiten widersprechen den Vorgaben der Regulierungsverfügung und höhlen die dort vorgegebene Zugangspflicht aus.
  • Umfassende, nicht nachvollziehbare Vorgaben und mögliche Einschränkungen z.B. nur für Privatkundenanschlüsse erschweren die Inanspruchnahme des regulierten Leerrohrzugangs für Wettbewerber unverhältnismäßig.
  • Diskriminierung durch fehlende Informationsbereitstellung (kein Zugang zu MEGAPLAN, keine gleichwertige Alternative) entwerten den Zugangsanspruch faktisch. Die projektbezogene und eingeschränkte Abfrage wie bislang über den Infrastrukturatlas ist für einen zielgerichteten Planungsprozess nicht ausreichend.

Die Struktur und die Höhe der von der Telekom beantragten Entgelte sind ebenfalls als kritisch für den Wettbewerb anzusehen, da sie sich weitgehend auf die bereits abgeschriebene Infrastruktur des Unternehmens beziehen. Die vorgelegten Preise liegen bei mindestens 4,92 EUR pro Meter und Jahr und sind damit nach unserer Kenntnis um ein Mehrfaches höher als in anderen europäischen Märkten. Eine Bestimmung der Entgelte für diese Altinfrastruktur kann jedenfalls nicht nach hypothetischen Neuwerten erfolgen. Nach der Regulierungsverfügung soll die Telekom als SMP-Anbieter anderen Netzbetreibern im Markt verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen angemessenes Entgelt zugänglich machen. Davon kann bei dem aktuell vorgelegten Vorschlag nicht die Rede sein.

Davon zu unterscheiden ist die Situation bei neuen, im Wettbewerb und insbesondere für den FTTH-Ausbau entstandenen Infrastrukturen der Telekom. Für diese sind Entgelte auf Basis des von Ihrem Haus für diese Zwecke entwickelten und in der Vergangenheit bereits häufig verwendeten Kostenmodells festzulegen, die eine Refinanzierung der Ausbaukosten ermöglichen und als Anreiz für Investitionen dienen.

Die Telekom verfügt über eine fast flächendeckende Leerrohrinfrastruktur, die den Glasfaserausbau entscheidend voranbringen kann. Voraussetzung dafür ist ein Zugang für Wettbewerber zu angemessenen Konditionen und Entgelten, die dem Zustand und dem Zeitpunkt der Errichtung der Anlagen Rechnung tragen. Die bisher vorgelegten Vorschläge der Telekom berücksichtigen die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht – eine Genehmigung auf dieser Basis würde den Wettbewerb schwächen und die Kosten des Ausbaus künstlich in die Höhe treiben.