Bundesnetzagentur arbeitet an Vorgaben zur Glasfaserregulierung

Autor: Dr. Franziska Löw

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Kategorie: Breitband

2 Min. Lesezeit
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) arbeitet aktuell an neuen Vorgaben für den regulierten Zugang zu den TK-Netzen der Deutschen Telekom. In ihrem Entwurf für eine Regulierungsverfügung im Festnetzbereich schlägt sie insbesondere neue Maßstäbe für die Regulierung von Glasfasernetzen vor.

Im Bereich der konventionellen Kupfernetzregulierung will die BNetzA an der bisherigen Vorabregulierung weitgehend festhalten, d.h., die Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu ihrem Netz zu von der BNetzA festgelegten Bedingungen gewähren. Bei Glasfaseranschlussnetzen hingegen möchte die BNetzA einen neuen Regulierungsansatz verfolgen. Sie selbst bezeichnet ihren Vorschlag als „Regulierung light“, denn auf eine Vorabregulierung in Glasfasernetzen will sie weitgehend zugunsten einer Missbrauchsaufsicht verzichten. Das gilt jedenfalls, solange die Telekom Nachfragern Zugang zu ihren Glasfasernetzen nach dem Maßstab des gleichwertigen Zugangs (Equivalence of Input – EoI) anbietet. Der EoI-Ansatz sieht im Wesentlichen die Gleichbehandlung von Vorleistungsnachfragern und dem Endkundenvertrieb der Telekom vor. Die Unternehmen, die das Netz der Telekom nutzen, dürfen danach grundsätzlich nicht auf andere Prozesse und technische Schnittstellen verwiesen werden.

Die ANGA hält eine unterschiedliche Regulierungsintensität für sachgerecht: Es ist mit Blick auf die aktuelle Marktsituation richtig, dass die BNetzA im Kupferbereich an der Vorabregulierung festhalten möchte. Weitere Deregulierungsschritte sind in diesem Bereich erst möglich, wenn sich die Marktmachtverhältnisse weiter zugunsten eines selbsttragenden Wettbewerbs verschieben. Sinnvoll ist auch, in Glasfasernetzen ein niedrigeres Regulierungsniveau anzulegen. Das legen die Marktgegebenheiten in diesem Segment nahe. Die konsequente Anwendung des EoI-Maßstabs verspricht dabei, dass der Wettbewerb trotz Entfall der Vorabregulierung gesichert werden kann. Das setzt aber insbesondere eine effektive Missbrauchskontrolle seitens der BNetzA voraus. Hier hat die ANGA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regulierungsverfügung Nachbesserungsbedarf identifiziert.

Neu ist weiterhin, dass die Telekom Wettbewerbern künftig Zugang zu ihren Leerrohren gewähren muss. Das soll Netzbetreibern den Ausbau eigener Netze erleichtern. Während die BNetzA diese Mitnutzung nur für den Festnetzbereich vorsieht, erlauben andere EU-Mitgliedstaaten auch die Anbindung neuer Mobilfunkstationen.

Bereits heute stellt sich die Frage, wann und wie das alte Kupfernetz der Telekom abgeschaltet werden kann. Das setzt voraus, dass überall Glasfaseranschlüsse verfügbar sind, um die Kunden auch weiterhin versorgen zu können – entsprechend handelt es sich heute noch um ein Zukunftsszenario. Allerdings will der erforderliche Migrationsprozess – also der Umzug der Kunden vom Kupfer- auf neue Glasfasernetze – gut vorbereitet sein. Die ANGA setzt sich dafür ein, dass die BNetzA diese Fragen rechtzeitig und mit allen Netzbetreibern diskutiert, damit die Belange der Marktteilnehmer hinreichend berücksichtigt werden können.