ANGA: Bauämter müssen kostenfreien Zugang zur DIN-Norm Verlegetechniken beim Glasfaserausbau erhalten

Autor: Corinna Keim

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Kategorie: Technik

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Im Vordergrund ist ein dickes Glasfaserkabel zu sehen,. Es wird in einen kleinen Graben in der Erde verlegt. In der oberen Bildhälfte ist ein Fahrzeug mit großer Kabelrolle zu sehen.
Titelbild Breitband
Im Vordergrund ist ein dickes Glasfaserkabel zu sehen,. Es wird in einen kleinen Graben in der Erde verlegt. In der oberen Bildhälfte ist ein Fahrzeug mit großer Kabelrolle zu sehen.
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  • Moderne Tiefbauverfahren sind entscheidend, um die Glasfaserziele 2030 zu erreichen
  • Breitbandverband unterstützt Verbreitung der Norm mit 100 Exemplaren für Baubehörden

Berlin/Köln, 16. Oktober 2023. Vor einem Vierteljahr hat das DIN-Institut die langersehnte Norm 18220 für den sicheren Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren veröffentlicht – ein sehr wichtiger Schritt für die Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Die DIN-Norm gibt den Kommunen Sicherheit beim Einsatz dieser modernen und sehr effizienten Methoden. „Sie sollte Vorbehalte bei Städten und Gemeinden abbauen. Jetzt muss dieser Beschleunigungsfaktor auch wirklich auf die Straße gebracht werden“, betont ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber. Die Nutzung der DIN muss so einfach wie möglich gemacht werden.

„Wir appellieren daher in diesem Fall von großer Relevanz, dass nicht jedes einzelne Bauamt in jedem einzelnen Bezirk die Norm für 135,80 Euro erwerben muss. Baubehörden sollten sie hürden- und damit kostenfrei nutzen können“, so Dr. Huber. Es handele sich hier um einen besonders wichtigen Hebel, um den Infrastrukturausbau in Deutschland voranzutreiben. Mit Hilfe der Norm soll das Ziel der Gigabitstrategie des Bundes erreicht werden, bis 2030 alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit Glasfaser zu versorgen. Der beschleunigte Ausbau kann nur stattfinden, wenn die DIN 18220 bei den Bauämtern vorliegt und somit der Stand der Technik in den Bescheiden sichergestellt werden kann.

Das Telekommunikationsgesetz verweist auf diese Norm als anerkannte Regel der Technik gemäß § 126. Sie ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden, heißt es beim DIN. Nicht ohne Grund wird zum Beispiel aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt (Rechtssache C-588/21 P), ob harmonisierte Europäischen Normen kostenfrei zugänglich sein müssen, da im europäischen Rechtsraum Gesetze grundsätzlich frei einsehbar sein sollen.

„Wir müssen deutliche Fortschritte bei der Nutzung der modernen Verlegetechniken erzielen“, so Dr. Huber. Der Verband sieht zwei Möglichkeiten: Den Ämtern wird die DIN-Norm kostenfrei zur Verfügung gestellt und eine Weitergabe ist gestattet oder Bund und Länder ermöglichen ihnen die kostenfreie Anschaffung.

ANGA Der Breitbandverband geht mit gutem Beispiel voran und unterstützt die Nutzung der Norm, um zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus beizutragen. Er bietet den ersten 100 Bauämtern, die sich beim Verband melden, an, die Kosten für die DIN-Norm 18220 zu erstatten. Kontakt: info(at)anga.de.