ANGA präsentiert Rechtsgutachten zur "Anreizregulierung": Förderung von Programmveranstaltern auf Kosten der Netzbetreiber ist verfassungswidrig
25. April 2012- Kabelnetzbetreiber kritisch gegenüber Vergünstigungen für Programmveranstalter beim Zugang zu Infrastrukturen
- Anreizregulierung zu Lasten der Plattformbetreiber aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht bedenklich
- Gutachter Hubertus Gersdorf zeigt medienpolitische Alternativen zur Steigerung der Programmqualität auf
Köln/Berlin, 25. April 2012 – Eine Förderung der Programmveranstalter auf Kosten der Netzbetreiber mit dem Ziel der Steigerung der inhaltlichen Qualität ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock im Auftrag der ANGA erstellt hat: „Eine Anreizregulierung über Vergünstigungen beim Zugang zu Infrastrukturen entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist mit den grundrechtlichen Positionen der Netzbetreiber nicht vereinbar. Die mit dem Programmversorgungsauftrag verbundenen Kosten liegen in der Verantwortlichkeit des Rundfunks und dürfen nicht beliebig auf Dritte übergewälzt werden.“
Hintergrund ist die aktuell von der Medienpolitik diskutierte Frage, ob Qualitätsstandards im privaten Rundfunk durch zusätzliche Anreize gesteigert werden sollen. Befürworter dieses Ansatzes erhoffen sich von Anreizen qualitativ hochwertigere Angebote als von regulatorischen Maßnahmen. Dabei sind auch Optionen in der Diskussion, die über reine Fördermaßnahmen hinausgehen und zusätzlich einen vergünstigten Zugang zu Infrastrukturen wie z.B. den Plattformen der Kabelnetzbetreiber beinhalten.
Die deutsche Kabelbranche steht der Förderung eines vielfältigen Programmangebots offen gegenüber. Kritisch zu bewerten sind jedoch Vergünstigungen beim Zugang zu Infrastrukturen. Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA): „Es ist bedenklich, dass eine Förderung bestimmter Inhalte durch eine zusätzliche Regulierung der Plattformbetreiber erfolgen soll. Auch ist völlig offen, ob die diskutierten Anreize angesichts der hohen Kosten für die Programmveranstaltung überhaupt die gewünschte Wirkung entfalten können. Potenziell werden durch eine Anreizregulierung lediglich diejenigen zusätzlich gefördert, die auch heute schon ein qualitativ hochwertiges Programm veranstalten – und das auf Kosten der Plattformbetreiber.“
Schließlich zeigt das Gersdorf-Gutachten Alternativen auf, um Qualitätsanforderungen an den privaten Rundfunk mit den Mitteln des Rundfunkrechts durchzusetzen. So könnte beispielsweise die Zulassung privater Veranstalter stärker als bisher an die Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen gekoppelt werden. Denkbar wäre auch die Einführung eines Universaldienstes, bei dem Anbieter, die ihre programmlichen Pflichten nicht hinreichend erfüllen, zur Zahlung einer Abgabe herangezogen werden. Darüber ließen sich qualitativ hochwertige Inhalte finanzieren. Und schließlich wäre darüber nachzudenken, die Informations- und Nachrichtenprogramme privater Rundfunkveranstalter anteilig aus dem allgemeinen Rundfunkbeitragsaufkommen zu finanzieren.
Das Gutachten von Professor Dr. Gersdorf steht unter www.anga.de zum Download bereit.
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